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Wettbewerb | 2027

Ausschreibung

Inhalt dieser Seite:

› Teilnahmebedingungen
› Anmeldung
› Anmeldefrist
› Preise

 

 

Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb steht allen Studierenden sowie Jungstudierenden offen, die an einer der in der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) vertretenen Hochschule immatrikuliert sind. Bei Jungstudierenden wird auch der Status der Gasthörerschaft an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen anerkannt.

Im Fach Violoncello und im Ensemble, das die Komposition aufführt, ist es zulässig, dass Teilnehmende bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Geburtsdatum nicht vor dem 17. Januar 1997).

Kompositions-Studierende dürfen bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Geburtsdatum nicht vor dem 17. Januar 1994).
Im Ensemble ist es zusätzlich erlaubt, dass maximal ein Ensemblemitglied bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass maximal ein Ensemblemitglied nicht immatrikuliert oder nicht an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert ist. Die Einhaltung einer der beiden Zulassungsvoraussetzungen bei allen Mitgliedern ermöglicht keinen Anspruch auf Befreiung mehrerer Mitglieder vom anderen Kriterium. Im Fach Komposition zählt der Komponist bzw. die Komponistin hierbei nicht zum Ensemble.

Die am Wettbewerb teilnehmenden Studierenden werden aufgrund einer internen Vorauswahl von einer Hochschule entsandt. Studierende, die beim Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb bereits einen Ersten Preis gewonnen haben, sind von der erneuten Teilnahme in dem entsprechenden Fach ausgeschlossen.

Jede RKM-Mitgliedshochschule kann zwei Teilnehmende je Fach entsenden. Es können auch Ensembles benannt werden, die sich aus Studierenden verschiedener Hochschulen zusammensetzen. Im Fach Komposition wird der Beitrag auch bei gemischt besetzten Ensembles in jedem Fall der Hochschule zugeordnet, die den Kompositions-Studierenden bzw. die Kompositions-Studierende entsendet.

Die Reise- und Unterkunftskosten der Teilnehmenden werden von der entsendenden Hochschule übernommen. Im Fach Komposition wird der Beitrag auch bei gemischt besetzten Ensembles jedoch in jedem Fall der Hochschule zugeordnet, die den Kompositions-Studierenden bzw. die Kompositions-Studierende entsendet.

Jede*r Teilnehmende erkennt durch die Anmeldung die Wettbewerbsbedingungen als verbindlich und die Entscheidung der Jurys als unanfechtbar an. Das eingereichte Repertoire ist verbindlich. Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, sich persönlich zur Registrierung bei der Wettbewerbsleitung zu melden und sich dort auszuweisen.

Es wird angestrebt, alle Wertungsrunden im Livestream online zu veröffentlichen. Die Rechte hierzu werden durch die Teilnehmenden in einem Absatz im Anmeldeformular erteilt.

Im Falle einer Auszeichnung besteht für jede*n Teilnehmende*n die Pflicht, zur Übergabe der Urkunden im Rahmen des Empfangs der Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz am 16. Januar 2027 sowie zum Konzert der Preisträger*innen am 17. Januar 2027 anwesend zu sein bzw. dort aufzutreten.

Es gelten die Satzung und die Richtlinien für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der deutschen Musikhochschulen. Die aktuelle Fassung dieser Dokumente ist hier einsehbar.

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Anmeldung

Die Anmeldung ist ab August 2026 hier (ausschließlich online) möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung Folgendes benötigen:

  1. einen ausformulierten künstlerischen Lebenslauf in deutscher Sprache
    · bei Einzelpersonen (Cellist*in oder Komponist*in): maximal 1.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
    ·  bei Ensembles im Fach Komposition: maximal 1.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)

Wichtig: Bei Ensembles im Fach Komposition muss es sich um einen Text für das gesamte Ensemble inklusive ggf. Dirigent*in handeln. Die Einreichung von einzelnen Vitae der Ensemblemitglieder ist nicht zulässig. Der Komponist bzw. die Komponistin zählt hierbei nicht als Ensemblemitglied. Er bzw. sie muss die eigene Vita und ein eigenes Portraitfoto separat übermitteln.

  1. ein Portraitfoto, welches mindestens 900 Pixel hoch ist
    ·  bei Einzelpersonen: nur Kopf (ohne Oberkörper) im Hochformat
    (Nach Möglichkeit bitten wir darum, keine biometrischen Passfotos zu verwenden)
    ·  bei Ensembles: Gruppenfoto im Querformat

Sowohl der Lebenslauf als auch das eingereichte Foto werden für den Wettbewerbskatalog und die Präsentation der Teilnehmenden auf der Website des Wettbewerbs verwendet. Die Einreichung von professionellem Text- und Bildmaterial ist daher wünschenswert.

Von den Kompositions-Studierenden sind zusätzlich einzureichen:
· zusammen mit der Anmeldung bis 1.11.2026: Werkverzeichnis
· bis zum 1.12.2026: Partitur in sechsfacher Ausfertigung und mit Angabe der Aufführungsdauer
· bis zum 1.12.2026: nur falls zutreffend: maximal 1 Audio-CD mit Zuspielmusik zur eingereichten Komposition in sechsfacher Ausfertigung.

Die Komposition kann als PDF-Datei per Mail oder per Post bis spätestens 1.12.2026 eingereicht werden (es zählt der Posteingangsstempel der UdK Berlin). Bei Einreichung der Komposition als PDF-Datei achten Sie bitte auf Lesbarkeit im Format DIN A4 oder maximal DIN A3.

Hinweise: Bei Ensemblemitgliedern im Fach Komposition ist das Anmeldeformular für jedes Mitglied einzeln auszufüllen. Es muss jedoch eine gemeinsame Biografie und ein Gruppenfoto eingereicht werden. Einzelbiografien und einzelne Portraitfotos sind für Ensembles im Fach Komposition nicht zulässig. Der Komponist bzw. die Komponistin zählt hierbei nicht als Ensemblemitglied. Er bzw. sie muss die eigene Vita und ein eigenes Portraitfoto separat übermitteln.

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Anmeldefrist

Das bloße Absenden des online ausgefüllten Anmeldeformulars ist nicht ausreichend. Entscheidend ist der Eingang des ausgefüllten, persönlich unterzeichneten und zusätzlich von der anmeldenden Hochschule gestempelten und unterzeichneten Anmeldeformulars inklusive der benötigten Unterlagen als Scan per E-Mail bis zum 1. November 2026. 

Die unterzeichneten und gestempelten Originalunterlagen müssen im Anschluss umgehend per Post an die Geschäftsstelle gesendet werden.
Die kompletten Anmeldeunterlagen senden Sie bitte per Post an:

Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb
– Anmeldung 2027 –
c/o Universität der Künste Berlin
Postfach 12 05 44
10595 Berlin

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Preise

Violoncello
Erster Preis: 6.000 Euro (Mendelssohn-Preis)*
Zweiter Preis: 4.000 Euro (Preis des Bundespräsidenten)
Dritter Preis: 2.000 Euro (Preis der Elsa-Wera-Arnold-Stiftung)
Sonderpreis Interpretation Auftragswerk: 500 Euro (Preis der Elsa-Wera-Arnold-Stiftung)

Komposition
Erster Preis: 6.000 Euro (Mendelssohn-Preis)*
Zweiter Preis: 4.000 Euro (Preis des Bundespräsidenten)
Dritter Preis: 2.000 Euro (Preis der Elsa-Wera-Arnold-Stiftung)
Sonderpreis Interpretation Wettbewerbsbeitrag: 1.500 Euro. Dieser Preis kann an das Ensemble vergeben werden, welches eine Komposition am besten interpretiert hat.

* Dieser Preis wurde durch die freundliche Förderung der Stiftung PrimaLaMusica um 2.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht.

Preis der Freunde Junger Musiker Deutschland
Die Vereine der Freunde Junger Musiker stiften den „Preis der Freunde Junger Musiker Deutschland“. Dieser Preis ist mit 6.000 Euro dotiert und wird im Jahr 2027 unter den ersten drei ausgezeichneten Teilnehmenden im Fach Violoncello vergeben.

Anschlussförderung

Anschlusskonzerte
Die Freunde Junger Musiker vermitteln dem mit ihrem Preis ausgezeichneten Ensemble Anschlusskonzerte in den acht deutschen Städten, in denen die Vereine ansässig sind: Berlin, Bremen, Meerbusch/Düsseldorf, Frankfurt a. M., Kassel, Köln/Bonn, Mainz/Wiesbaden und München.

Einladungen zu Preisträger*innenkonzerten haben in Aussicht gestellt:
• Internationales Mendelssohn Festival Hamburg (September 2026)
• Konzerthaus Berlin in der Reihe Espresso-Konzerte
Darüber hinaus ist die Vermittlung von weiteren Anschlusskonzerten im Rahmen renommierter deutscher Festivals vorgesehen.

 

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